Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern - egal ob Minijob, Midijob oder Beschäftigungsverhältnis mit einem höheren Einkommen - abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden
Dann ist die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch über folgenden Link zu beantragen:
Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Berlin befindet, ist damit regelmäßig auch ein notwendiger Wechsel der Versorgungseinrichtung verbunden.
Ist der neue Job ein Minijob, finden Sie hier Ihre weiteren Beitragsoptionen