Frauenfüße in weißen Turnschuhen laufen über zwei Richtungspfeile auf der Straße, die in unterschiedliche Richtungen zeigenFrauenfüße in weißen Turnschuhen laufen über zwei Richtungspfeile auf der Straße, die in unterschiedliche Richtungen zeigenFrauenfüße in weißen Turnschuhen laufen über zwei Richtungspfeile auf der Straße, die in unterschiedliche Richtungen zeigen

Neuer Job? Bitte geben Sie uns Bescheid

Warum muss ich die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern bei einem Stellenwechsel informieren?

Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern - egal ob Minijob, Midijob oder Beschäftigungsverhältnis mit einem höheren Einkommen - abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden

  • wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln 

  • wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle übernehmen

Dann ist die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch über folgenden Link zu beantragen: 

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrages zu vermeiden.

  • Mitglieds- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

Mein neuer Tätigkeitsort ist nicht mehr in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Berlin. Was passiert jetzt?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Berlin befindet, ist damit regelmäßig auch ein notwendiger Wechsel der Versorgungseinrichtung verbunden.

  • Bitte informieren Sie uns kurz - gerne auch telefonisch - über diese Änderung

  • Mehr Informationen über die weiteren Auswirkungen und Möglichkeiten bei einem Wechsel des Kammerbereichs finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Wechsel des Kammerbereichs"

Minijob?

Ist der neue Job ein Minijob, finden Sie hier Ihre weiteren Beitragsoptionen