Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden
Wir unterstützen Sie gerne hierbei. Senden Sie uns bitte
Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Berlin befindet, ist damit regelmäßig auch ein notwendiger Wechsel der Versorgungseinrichtung verbunden.