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Auch bei Arbeitslosigkeit ist die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern für Sie da

Im Leben gibt es viele Veränderungen - Ihre Rentenvorsorge passen wir für Sie an. Deshalb:

  • Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich über den Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Was wir genau für Sie tun können, ist davon abhängig, welches Arbeitslosengeld Sie erhalten. 

  • Bitte beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit die Übernahme der Beiträge zur Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern.

    Hierfür benötigen Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung, die wir Ihnen zusenden, sobald Sie uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit mitgeteilt haben. 

  • In diesem Fall werden Sie bei uns beitragsfrei gestellt.

    Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Beitragsfreistellung".

Bitte beachten Sie:

Diese Regelungen gelten nur, wenn Ihr Wohnort in unserem Kammerbereich (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin) liegt. Sollte das nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte dringend Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam klären, welche Regelungen für Sie zutreffen.