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Neuer Minijob? Bitte melden Sie sich

Was muss ich bei einer geringfügigen Beschäftigung beachten?

Eine geringfügige Beschäftigung - ein sogenannter Minijob - liegt vor, wenn Ihr Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro monatlich nicht übersteigt. 

Nehmen Sie eine geringfügige Beschäftigung auf, unterliegen Sie - wie bei einer normalen Beschäftigung auch -  grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und sind gleichzeitig beitragspflichtig im Versorgungswerk. Wenn Sie also nichts unternehmen, zahlen Sie bei einem Minijob zwei Rentenversicherungsbeiträge. 

Um dies zu vermeiden, können Sie zwischen zwei Optionen wählen:

Ich möchte meine Rentenanwartschaften weiter steigern, aber nur Beiträge zum Versorgungswerk leisten 

In diesem Fall lassen Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten der Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern befreien. 

  • Beantragen Sie die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

    Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV.  

  • Entrichten Sie Versorgungsabgaben an das Versorgungswerk.

    Aktuell betragen diese 18,6% Ihres Bruttogehaltes, wobei Sie hiervon nur 3,6% bezahlen. 15% zahlt Ihr Arbeitgeber.

  • Sie zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

Bitte beachten Sie: Der Befreiungsantrag ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und nicht mehr revidierbar.  

Ich möchte überhaupt keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen  

In diesem Fall lassen Sie sich sowohl von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als auch vom Versorgungswerk befreien. Bitte bedenken Sie, dass sich jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, rentenmindernd auswirkt. 

  • Stellen Sie über Ihren Arbeitgeber den Befreiungsantrag nach § 6 Abs.1b SGB VI.

    Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

  • Ihr Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags die Befreiung melden.

    Versäumen Sie bitte die Frist nicht. Wird die Befreiung verspätet gemeldet, gilt sie erst vom Tag des Eingangs bei der Minijob-Zentrale. Für die Zwischenzeit sind dann Beiträge an die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern und die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Bitte beachten Sie: Auch dieser Befreiungsantrag ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend und nicht mehr revidierbar.