Die Kapitalanlagen der Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern unterliegen den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der Anlageverordnung. Diese legen fest, dass das Vermögen so zu diversifizieren ist, dass
erreicht wird. Die Anlageverordnung gibt uns bestimmte Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen vor. Sie legt also fest, wie viel Prozent unseres Kapitals wir mindestens in die jeweilige Asset Klassen investieren müssen oder höchstens investieren dürfen. Innerhalb dieser regulatorischen Bedingungen können wir als Versorgungswerk frei entscheiden, wie wir quantitativ und qualitativ unsere Asset Allokation implementieren.
Hinweis: Der in den Verordnungen genannte § 54 VAG ist in der aktuellen Version des VAG der § 215 .