lachendes Baby in grüner Jacke guckt mit Stofftier unter einer weißen Decke hervorlachendes Baby in grüner Jacke guckt mit Stofftier unter einer weißen Decke hervorlachendes Baby in grüner Jacke guckt mit Stofftier unter einer weißen Decke hervor

Unsere Regelungen für Mütter und Väter

Familienzuwachs - wie wirkt sich das auf meine Altersvorsorge aus?

Für diese besondere Zeit gibt es in der Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern besondere Optionen. Im Versorgungswerk gewähren wir für jedes Kind einem Elternteil

  • drei Jahre Kinderbetreuungszeit bei Geburten ab dem 1. Januar 1996

  • ein Jahr Kinderbetreuungszeit bei Geburten vor dem 1. Januar 1996

Die Kinderbetreuungszeiten wirken sich auf die Berufsunfähigkeitsrente aus. Sie werden bei der Berechnung Ihrer Anwartschaft so ausgeklammert, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente nahezu gleich hoch bleibt, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht berufstätig sind und keine Versorgungsbeiträge zahlen.

Bitte beachten Sie:

Die Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk hat keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente. Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Altersrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Zusätzlich können Sie sich auch als Mitglied des Versorgungswerks Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch.

Muss ich die Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern informieren oder geht das automatisch?

Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte:

  • Informieren Sie uns über Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten

  • Wir führen Sie ab Beginn des Mutterschutzes als beitragsfreies Mitglied.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

  • Gleiches gilt, wenn Sie im Anschluss an den Mutterschutz - oder später - Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes

  • eine einfache Kopie der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Ihre Mutterschutzfrist

    nur bei gesetzlich Krankenversicherten notwendig

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers über die Elternzeit 

    sofern Sie angestellt tätig sind

  • Wir führen Sie ab Beginn Kinderbetreuungszeit als beitragsfreies Mitglied.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers über die Elternzeit 

    sofern Sie angestellt tätig sind