DRV-Befreiung nur noch elektronisch
Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt
31.12.2022
Erweiterung des Mitglieder-Portals – neue Funktionen, die bei der Steuerersparnis helfen können
Beitragskonto und Zuzahlungsrechner erweitern das Portalangebot
12.12.2022
Energiepreispauschale für Rentner
Großer Ärger mit der Politik
23.11.2022
Minijobs und Midijobs -
alles neu ab 01.10.2022
18.09.2022
Mein Portal
Machen Sie mit und nutzen die Vorteile!
18.07.2022
Flexibel in die Rente
Satzungsänderung in Kraft getreten
23.06.2022
Anwartschaftsmitteilungen
Ihre Renteninformation kommt im April
05.04.2022
Kapitalanlage: Wohnen
Gute soziale Mischung - Nachhaltigkeit inklusive
13.02.2022
Um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, beantragen angestellt Tätige bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugunsten ihrer Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk.
Um die Bearbeitung der Anträge durch die DRV zu beschleunigen, hält nun auch hier die Digitalisierung Einzug. Ab sofort erfolgt die Beantragung der DRV-Befreiung ausschließlich online unter dem folgenden Link:
Wichtig! Der DRV-Befreiungsantrag gilt nach wie vor nur dann rückwirkend ab Aufnahme der neuen Tätigkeit, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn gestellt wird.
Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist. Beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags: