Wir beteiligen uns an den Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das kommt darauf an, ob es sich um eine Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder um eine andere medizinische Rehabilitationsmaßnahme handelt.
Wissenswertes zum Umfang und den Voraussetzungen der Kostenzuschüsse haben wir in unserem "Merkblatt zur Rehabilitation" für Sie zusammengestellt.