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Wie hätten Sie´s denn gern? Die Optionen Ihres Versorgungswerkes für den Einstieg in die Altersrente

Damit Sie mehr Zeit für sich haben - die vorgezogene Altersrente

Ich möchte vorzeitig in Rente gehen. Geht das?

Mit der vorgezogenen Altersrente können Sie als Mitglied der Tierärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Ihren persönlichen Rentenbeginn flexibel regeln.

Das Wichtigste zur vorgezogenen Altersrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente mit Abschlägen

  • ohne weitere Beitragszahlung

Für jeden Monat, den Sie die Rente vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen, beträgt der pauschalierte Abschlag 0,35%-Punkte. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin tierärztlich tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als angestellte Tierärztin oder als angestellter Tierarzt sollten Sie sich über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Personalstelle erkundigen.

Wenn Sie weiterhin tierärztlich tätig sein möchten, ist für Sie vielleicht auch unsere vorgezogene Alters-Teilrente interessant. Bei dieser haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, weiterhin Versorgungsbeiträge einzuzahlen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Altersrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde

    oder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder